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Wohnraum in allen Lebensphasen – anpassbarer Wohnungsbau

Dank gesetzlichen Vorgaben lassen sich Wohnräume den verschiedenen Lebensphasen mit relativ kleinem Aufwand anpassen. Allerdings sind dafür schon beim Bau diverse Punkte zu beachten.

Wohnen
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14.01.22 - 14:30 Uhr
Schon bei der Planung daran denken – die Bedürfnisse an Wohnraum verändern sich je nach Lebensphase.
Schon bei der Planung daran denken – die Bedürfnisse an Wohnraum verändern sich je nach Lebensphase.
Archiv Somedia

von Roman Brazerol, Fachstelle Hindernisfreies Bauen, Pro Infirmis Graubünden 

Die Anforderungen an Wohnraum ändern sich je nach Lebensphase. In jungen Jahren, wenn zum ersten Mal eine eigene Wohnung bezogen wird, ist nicht die Grösse und der Ausbaustandard, sondern meist der Mietpreis und der Standort für die Wohnungswahl entscheidend.
Wenn der Zeitpunkt kommt, um sesshaft zu werden, stehen eher grössenangepasste Familienwohnungen oder das Einfamilienhaus im Vordergrund. Die Küche und das Badezimmer sind wichtig, damit das Zuhause zu einem Wohlfühlort für die ganze Familie wird.
Wer im Alter nochmals einen Wohnungswechsel vollzieht, schaut darauf, dass die Wohnung stufenlos zugänglich ist oder einen Aufzug aufweist. Das Badezimmer sollte eine schwellenlose Dusche sowie Platz für die Benutzung mit einem Rollator aufweisen.

Mit dem Wohnraum älter werden

Wohnraum zu schaffen, welcher allen baulichen Anforderungen in den verschiedenen Lebensphasen gerecht wird, scheint schwieriger, als es tatsächlich ist. 
Die Lösung heisst «anpassbarer Wohnungsbau», welcher in der «SIA 500 Hindernisfreie Bauten» definiert wird. Die Grundvoraussetzung für ein universal nutzbares Wohngebäude ist der stufenlose Anschluss an das Fussgängernetz sowie die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs.
Im Inneren des Wohngebäudes sind die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen:

  • Alle Bereiche sollten stufenlos zugänglich sein. Dies kann über einen Aufzug oder bei Bedarf innerhalb der eigenen Wohnung über einen Treppenlift erfolgen.
  • Die Wohnungstüre muss eine seitliche Freifläche von mindestens 60 cm aufweisen, damit eine selbstständige, komfortable Nutzung der Türen möglich ist.
  • Die Durchgangsbreite bei Türen und Durchgängen darf 80 cm nicht unterschreiten.
  • Ein Schlafzimmer muss eine Fläche vom mindestens 14 m2 und eine Minimalbreite von 3,0 m aufweisen.
  • Mindestens eine Nasszelle muss eine Nutzfläche von 3,80 m2 aufweisen und keine Raumabmessung darf weniger als 1,70 m betragen, damit darin mit dem Rollator oder einem Rollstuhl manövriert werden kann.
  • In der Küche muss die Spüle und der Kochherd möglichst auf kurzer Distanz in der gleichen Küchenfront angeordnet werden.
  • Vor Bedienungselementen wie Waschmaschinen ist eine Manövrierfläche von mindestens 1,40 m x 1,40 m zu planen.
  • Schwellen auf Balkone und Terrassen sind möglichst gering zu halten.

Wenn diese wichtigsten Punkte bei der Planung und Ausführung berücksichtigt werden, kann das Haus oder die Wohnung mit geringem Aufwand an die individuellen Anforderungen in den verschiedenen Lebensphasen angepasst werden. Dadurch wird ein weitgehend unabhängiges Leben in der eigenen Wohnung bis ins hohe Alter möglich sein.

Gesetzliche Vorgaben berücksichtigen

Der «anpassbare Wohnungsbau» ist im Kanton Graubünden für Bauten mit mehr als vier Wohnungen gesetzliche Pflicht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes, im April 2019, wurden im Kanton rund 2000 Wohnungen neu erstellt, welche den Anforderungen des «anpassbaren Wohnungsbaus» entsprechen. Diese Wohnungen können mit kleinem Aufwand an die individuellen Anforderungen von Menschen mit einer Behinderung oder als Alterswohnung genutzt werden. Bauherren, Eigentümer und Käufer haben Anspruch auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei Bauten, welche seit dem Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes bewilligt und erstellt worden sind.

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