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Winterwanderung findet wieder statt

Unter dem Titel «Strike WEF» findet auch im nächsten Januar, zum vierten Mal übrigens, eine Winterwanderung von Küblis nach Davos statt.

Barbara
Gassler
28.12.23 - 07:00 Uhr
Wirtschaft
Die Demonstrierenden im letzten Januar.
Die Demonstrierenden im letzten Januar.
zVg/Jacob Balzani

Wie schon in den Jahren zuvor wollen die Wanderer einen Kontrapunkt gegen die Aktivitäten des World Economic Forums (WEF) setzen. «Während zwei Tagen bringen zahlreiche Teilnehmer und Teilnehmerinnen ihre Forderungen in Form einer Wanderung nach Davos ans World Economic Forum. Die Wanderung kritisiert jenes System des Stakeholder-Kapitalismus, welches die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des WEFs vertreten. Dies beinhaltet die Schäden, welche diese gleichzeitig an Umwelt, Gesellschaft und Zukunft der kommenden Generationen verursachen», begründen sie die Aktion in einer Mitteilung.

Aktionen in Klosters

Um ihren Anliegen Nachdruck zu verleihen, brechen sie am Samstag, 13. Januar, um 10 Uhr in Küblis auf und ziehen, der gleichen Route folgend wie im vergangenen Jahr, nach Klosters. Dort wird in der Turnhalle erneut eine Übernachtungsmöglichkeit – im vergangenen Januar nahmen etwa 250 Personen an der Wanderung teil – für die Kundgebungsteilnehmenden geschaffen. Am Abend sollen im Kulturschuppen eine Podiumsdiskussion stattfinden und verschiedene Workshops angeboten werden.

Routenvorschrift rechtens

Am darauffolgenden Morgen, am Sonntag, 14. Januar, soll wiederum um 10 Uhr aufgebrochen werden. Dann geht es weiter nach Davos. Dazu zieht der Demonstrationszug entlang der Wanderwege über den Tschessboden und Laret zum Wolfgang, wo sie nach dem Mittag ankommen sollten. Etwa um 14 Uhr werden die Demonstrierenden dann einen Extrazug besteigen, der sie direkt an den Bahnhof Platz führt. Von dort aus geht es dann zum Postplatz, wo sie sich der auf 15 Uhr angesetzten Kund­gebung der Jungsozialisten Graubünden anschliessen werden. Die betroffenen Gemeinden erteilten die entsprechenden Bewilligungen, und die Aktion kann stattfinden.

In der Vergangenheit gab es Diskussionen wegen der bewilligten Route, die die Demonstrierenden als Einschränkung ihrer Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit empfanden. Entsprechende Beschwerden wurden vom Bündner Verwaltungsgericht inzwischen abgelehnt. Das öffentliche Interesse sei höher zu gewichten, wird begründet. Ob das Urteil an die nächsthöhere Instanz weitergezogen wird, konnte die DZ nicht in Erfahrung bringen.

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