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Arbeitslosenquote sinkt in Graubünden auf unter ein Prozent

Der Kanton Graubünden hat im Monat Juni eine Arbeitslosenquote von 0,7 Prozent verzeichnet. Die Quote sinkt somit gegenüber dem Vormonat. 

Südostschweiz
07.07.23 - 11:22 Uhr
Wirtschaft
Zahl sinkt: 1461 Personen in Graubünden suchen aktuell eine Stelle. Das sind weniger als im Vormonat.
Zahl sinkt: 1461 Personen in Graubünden suchen aktuell eine Stelle. Das sind weniger als im Vormonat.
Bild Livia Mauerhofer

Im Monat Juni hat der Kanton Graubünden 767 Arbeitslose verzeichnet. Dies sind 360 Personen weniger als im Vormonat Mai. Wie das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (Kiga) mitteilt, ist die Arbeitslosenquote im Juni somit auf 0,7 Prozent gesunken. 

Zusätzlich wurden 694 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören laut dem Kiga Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der 1461 Stellensuchenden im Monat Juni.

Die gesamtschweizerische Zahl der Arbeitslosen ist von 88'076 auf 85'099 gesunken. Mehr zu diesen Zahlen könnt ihr hier nachlesen: 

Gastgewerbe, Gesundheitswesen und Detailhandel betroffen

Wie aus der Mitteilung zu entnehmen ist, weisen das Gastgewerbe, das Gesundheits- und Sozialwesen und der Detailhandel die höchsten Arbeitslosenzahlen auf. Das Gastgewerbe sticht mit 205 Arbeitslosen hervor. Das Gesundheits- und Sozialwesen folgt mit 75 verzeichneten Arbeitslosen. Ausserdem vermeldet das Kiga im Juni 33 Langzeitarbeitslose. Gegenüber dem Vormonat mit 39 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl gesunken. 

Die Zahl der Betriebe mit ausgerichteter Kurzarbeitsentschädigung ist von 115 Betrieben im Mai auf 27 Betriebe im Juni gesunken. Diese Auszahlungen betreffen jedoch nur zu einem sehr geringen Teil Betriebe, welche aktuell Kurzarbeitsentschädigung abrechnen. Vielmehr handelt es sich dabei um Anträge auf Nachzahlungen für Kurzarbeitsentschädigung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche für die Jahre 2020 und 2021, teilt das Kiga mit. (red)

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