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TV-Rechte: Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-Fifa-Generalsekretär

Das Bundesstrafgericht hat Ex-Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke im Berufungsprozess um einen Deal mit Fifa-TV-Rechten zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten bedingt verurteilt. Den Präsidenten des Fussballclubs Paris St. Germain, Nasser al-Khelaifi, sprach es frei.

Agentur
sda
24.06.22 - 12:05 Uhr
Blaulicht
Jérôme Valcke (rechts) und seine Verteidiger Patrick Hunziker und Elisa Bianchetti vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona am 7. März. (Archivbild)
Jérôme Valcke (rechts) und seine Verteidiger Patrick Hunziker und Elisa Bianchetti vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona am 7. März. (Archivbild)
KEYSTONE/TI-PRESS/SAMUEL GOLAY

Die Berufungskammer des Gerichts befand Valcke, den ehemaligen Generalsekretär des Weltfussballverbands (Fifa), am Freitag in Bellinzona im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fernsehrechten der passiven Bestechung und der Urkundenfälschung für schuldig.

Neben der bedingten Freiheitsstrafe verhängte die Kammer eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 200 Franken. Freigesprochen wurde der Franzose vom Vorwurf der schweren ungetreuen Geschäftsbesorgung.

Die Vorinstanz hatte auf eine bedingte Freiheitsstrafe verzichtet und Valcke lediglich der Urkundenfälschung schuldig befunden, die bedingte Geldstrafe aber auf 120 Tagessätze à 200 Franken festgelegt.

Valcke war die Nummer Zwei im Weltfussballverband und rechte Hand des damaligen Präsidenten Joseph Blatter. Nach der Fifa fand er keine Stelle mehr.

Nasser al-Khelaifi, Präsident bei Paris St. Germain und Chef des katarischen Medienunternehmens beIN Media Group, war wegen Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung angeklagt. Wie die Strafkammer des Bundesstrafgerichts Ende Oktober 2020 sprach ihn auch die Berufungskammer frei.

Den dritten Angeklagten, einen griechischen Geschäftsmann, verurteilte die Berufungskammer wegen mehrfacher Bestechung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Vom Vorwurf der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung sprach sie ihn frei.

Die Kosten für den Appellationsprozess von rund 16'000 Franken auferlegte die Kammer zur Hälfte Valcke und zu je einem Viertel seinen beiden Mitangeklagten.

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