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Ex-Fifa-Finanzchef sagt als Zeuge aus

Am fünften Tag des Prozesses gegen Ex-Fifa-Präsident Joseph Blatter und Ex-Uefa-Präsident Michel Platini hat der Ex-Fifa-Finanzdirektor Markus Kattner als Zeuge ausgesagt. Im Zentrum stand die Frage, ob er die Bundesanwaltschaft auf die verdächtige Zahlung hinwies.

Agentur
sda
14.06.22 - 11:21 Uhr
Blaulicht
Am Bundesstrafgericht in Bellinzona läuft der fünfte Verhandlungstag des Prozesses gegen Joseph Blatter (im Bild) und Michel Platini.
Am Bundesstrafgericht in Bellinzona läuft der fünfte Verhandlungstag des Prozesses gegen Joseph Blatter (im Bild) und Michel Platini.
KEYSTONE/Alessandro Crinari

Kattner gab vor Gericht an, sich an die betreffende Zwei-Millionen-Zahlung zu erinnern, jedoch die Bundesanwaltschaft nicht speziell auf diese hingewiesen zu haben. Er sei von der «Rechtmässigkeit der Zahlungen überzeugt gewesen», erklärte Kattner.

Damit widersprach der ehemalige Fifa-Finanzchef dem ehemaligen Bundesstaatsanwalt und heutigem Bundesstrafrichter Olivier Thormann. Dieser hatte in einer vor Gericht abgespielten Aussage zu Protokoll gegeben, Kattner habe der Bundesanwaltschaft Zusatzinformationen zu einer Zwei-Millionen-Zahlung in Aussicht gestellt. Kattner sagte am Dienstag vor Gericht, er habe keinen Grund gehabt, auf spezifische Zahlungen hinzuweisen.

Strafanzeige gegen Thormann

Nach der Zeugeneinvernahme von Markus Kattner reichte Platinis Anwalt Dominic Nellen wegen Amtsgeheimnisverletzung Strafanzeige gegen Olivier Thormann ein. Thormann habe sich in der vergangenen Woche nach seiner Zeugenaussage über eine Stunde lang mit Journalisten unterhalten. Zudem zeige Kattners Aussage, dass Thormann gelogen habe.

Die Bundesanwaltschaft wirft Blatter und Platini Betrug vor. Blatter soll eine Zwei-Millionen-Zahlung für angebliche Beraterdienste Platinis für die Fifa zwischen Juli 1998 und Juni 2002 gutgeheissen haben. Die Bundesanwaltschaft sieht keine rechtliche Grundlage für diese Zahlung.

Die beiden Beschuldigten haben die Vorwürfe in der vergangenen Woche vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona in aller Deutlichkeit zurückgewiesen.

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