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Axt-Angreifer von Malleray BE muss sich therapieren lassen

Der Mann, der vergangenes Jahr in Malleray BE mit einer Axt auf Nachbarn losging, muss sich einer stationären Therapie in einer geschlossenen Anstalt unterziehen. Das hat das Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Moutier BE entschieden.

Agentur
sda
14.06.22 - 13:36 Uhr
Blaulicht
Nicht immer wird die Axt so friedlich genutzt wie hier bei einem Wettkampf von Holzfällern. (Archivbild)
Nicht immer wird die Axt so friedlich genutzt wie hier bei einem Wettkampf von Holzfällern. (Archivbild)
KEYSTONE/REGINA KUEHNE

Wie der vorsitzende Richter am Dienstag am Ende des Prozesses gegen den Mann bekanntgab, kam das Gericht zum Schluss, der Angeklagte sei zur Tatzeit schuldunfähig gewesen. Deshalb entgeht der Mann einem Schuldspruch. Die Therapie geht vor. An sich qualifizierte das Gericht die Taten als versuchten Mord.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Anklage und Verteidigung. Auch der Staatsanwalt beantragte vergangene Woche, das Gericht solle eine Therapie in einer geschlossenen Einrichtung anordnen. Das Gericht stützte sich auf eine psychiatrische Expertise, in der steht, der Angeklagte leide an einem anhaltenden Verfolgungswahn.

«Shining»-Szenen

Der Angriff ereignete sich im März 2021 im Berner Jura. Der Mann fühlte sich in seiner Wohnung durch Geräusche aus dem Lift gestört, worauf er die Kontrolle verlor. Er griff zur Axt und klingelte bei Nachbarn, mit denen er im Streit lag.

Als der Sohn der Familie im Teenager-Alter die Tür öffnete, griff ihn der Mann laut Anklage mit der Axt an und fügte ihm Verletzungen auf Kopfhöhe zu. Danach attackierte er die Mutter in der Küche, die sich mit einer Holzkiste vor den Axthieben schützen konnte.

Der Mann stoppte erst, auf die Mutter einzuschlagen, als er vom Sohn mit einem Messer angegriffen wurde. Ein Nachbar konnte den Mann schliesslich entwaffnen. Ein Anwalt der Klägerseite verglich die Geschehnisse mit der berühmten Axt-Szene aus dem US-Horrorfilm «Shining».

Der Angeklagte sagte vor Gericht, er bedaure den Vorfall zutiefst. In seinem Wutanfall habe er nicht mehr gewusst, was er tue. «Ich bin durchgedreht.» Er wünsche sich eine Betreuung in einer geeigneten Einrichtung. Der Mann war bereits einmal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden wegen einer ähnlichen Tat im Jahr 2013.

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