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Auch der Glarner Regierungsrat möchte Baugesuche beschleunigen

Der Baubewilligungsprozess im Kanton Glarus stockt. Die SVP und die FDP haben deshalb eine dringliche Interpellation eingereicht. In seiner Antwort zeigt der Regierungsrat konkrete Massnahmen auf.

Südostschweiz
09.12.22 - 11:38 Uhr
Politik
Das Bearbeiten der Baugesuche im Kanton Glarus soll vereinfacht und beschleunigt werden.
Das Bearbeiten der Baugesuche im Kanton Glarus soll vereinfacht und beschleunigt werden.
Bild Archiv

Im Kanton Glarus dauert es zu lange, bis eine Baubewilligung vorliegt. Die Landratsfraktionen der SVP und der FDP haben Anfang November beim Regierungsrat die dringliche Interpellation «Stockender Baubewilligungsprozess im Kanton Glarus» eingereicht. Die Interpellanten stellen fest, dass es zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Baugesuchen komme. Sie erkundigen sich nach Ursachen, Handlungsbedarf und Massnahmen.

Der Regierungsrat verweist in seiner Stellungnahme auf die grundsätzlich grosse Zunahme von Baugesuchen in den letzten Jahren hin. Der neueste Tätigkeitsbericht für 2020 weist 515 Baugesuche aus und für 2021 schon 690. Das ist eine Zunahme um ein volles Drittel. Dementsprechend ist die durchschnittliche Dauer für die Erledigung eines Baugesuches von 56 auf 76 Tage gestiegen. Wobei gemäss Tätigkeitsbericht der Kanton nur für die Hälfte dieser Zunahme verantwortlich ist und die Gemeinden für die andere Hälfte.

Mit der Rekrutierung von mehr Personal wird laut dem Regierungsrat versucht, die hohe Anzahl von Baugesuchen zu bewältigen. Zusätzlich sei eine externe Analyse angestossen worden. Diese soll Möglichkeiten aufzeigen, wie der Prozess vereinfacht und beschleunigt werden kann. Für die Analyse wurden vom Regierungsrat im Budget für das nächste Jahr 80’000 Franken eingestellt.

Frust bei den Gemeinden 

Ein Baugesuch muss gemäss der kantonalen Bauverordnung innerhalb von zwölf Wochen erledigt sein, wenn kantonale Stellen involviert sind. Die «Glarner Nachrichten» haben im September darüber berichtet, dass die Verantwortlichen bei den Gemeinden darüber frustriert seien, dass sich die Baugesuche, die sie an den Kanton weiterleiten, dort stauen würden. Eine Behandlungsdauer von 20 Wochen sei keine Ausnahme, hiess es zum Beispiel aus Glarus Nord. (mitg/ml/df)

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