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Die SVP will wissen, was bei der Glarner Kantonalbank vor sich geht

An der Generalversammlung der Glarner Kantonalbank ist eine Statutenrevision traktandiert. Die SVP stellt dazu Fragen.

Daniel
Fischli
23.04.23 - 04:30 Uhr
Politik
Die Kantonalbank plant, Angestellte zu beteiligen.
Die Kantonalbank plant, Angestellte zu beteiligen.
Pressebild

Die Aktionäre und Aktionärinnen der Glarner Kantonalbank tagen am Freitag in der Lintharena. Neben den üblichen Geschäften einer Generalversammlung wie der Genehmigung der Rechnung oder der Wahl des Verwaltungsrates steht auch eine Statutenrevision auf der Traktandenliste. Der wichtigste Punkt darin ist die Einführung eines sogenannten Kapitalbands.

Stimmt die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrates zu, ist dieser ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren Aktienkapitalerhöhungen um total bis zu 5 Prozent oder 6,75 Millionen Franken durchzuführen. Damit soll offenbar die Möglichkeit geschaffen werden, Angestellte der Kantonalbank zu Aktionären zu machen. Soll doch das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre eingeschränkt werden können, um «Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, Arbeitnehmer, Beauftragte, Berater» zu begünstigen, wie es im Entwurf heisst.

«Das Bewusstsein schärfen»

Die Landratsfraktion der SVP hat zu dieser Revision eine Interpellation eingereicht. Der Landrat habe zwar kein Mitspracherecht, aber die SVP wolle «zumindest beim Regierungsrat und bei den Publikumsaktionären das Bewusstsein für die Entscheidungen schärfen». Wobei die Publikumsaktionäre ebenfalls de facto kein Mitspracherecht haben, ist doch der Kanton nach wie vor Mehrheitsaktionär der Kantonalbank, und er entscheidet damit alleine über die Statutenrevision.

Da das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre eingeschränkt werden könne, werde deren Anteil an der Bank verwässert, so die SVP. Insbesondere treffe das auf den Kanton als grössten Aktionär zu. Und wenn die Kapitalerhöhung dazu diene, in den nächsten fünf Jahren die Angestellten zu beteiligen, sei absehbar, dass nach dem Ablauf der Frist die nächste Kapitalerhöhung anstehe, so die SVP. Sie will deshalb wissen: «Stimmt die Rechnung, dass bei einer stetigen Weiterführung dieses Prinzips bei der fünften Durchführung der Kanton seine Mehrheitsbeteiligung verlieren würde und somit neues Kapital einschiessen müsste?»

Erneute Kompetenzdelegation

Weiter erinnert die SVP daran, dass die Landsgemeinde vor dem Börsengang der Kantonalbank die Kompetenz zur Kapitalerhöhung vom Landrat an die Regierung delegiert habe. Nun solle sogar der Verwaltungsrat darüber befinden. «Was ist die Meinung des Regierungsrates zu dieser neuerlichen Kompetenzdelegation auf eine noch tiefere Stufe?», fragt die SVP. Und sie will wissen, ob es zutreffe, dass der Verwaltungsrat grundsätzlich gegen den einzigen Vertreter des Kantons eine Kapitalerhöhung beschliessen könne.

Daniel Fischli arbeitet als Redaktor bei den «Glarner Nachrichten». Er hat Philosophie und deutsche Sprache und Literatur studiert.

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