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Hupts? Dank Nörgler
 hornen Zürichsee-Schiffe länger

Eine Person hat gegen die Horn-Signale der Zürichsee-Schiffe mit Erfolg 
Beschwerde eingereicht. Unter Umständen wird jetzt aber noch intensiver gehornt.

Pascal
Büsser
13.07.17 - 21:52 Uhr
News
PRESSEBILD

Zu laut, befand ein Anwohner einer Gemeinde am Zürichsee. Und reichte beim Bundesamt für Verkehr (BAV) Beschwerde gegen die «Aufmerksamkeits-Signale» der Zürichsee-Schiffe ein. Das kurze, etwa viertelsekündige Signal ertönte, um See- und Schiffsstegbenützer zu warnen. So konnte das jeweilige Kursschiff sicher an- und ablegen, wie die Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) gestern mitteilte.

Ende einer «langen Tradition»

Die Seegemeinde, in welcher der Beschwerdeführer zu Hause ist, dürfe die ZSG nicht beim Namen nennen, sagt Direktor Roman Knecht. Jedenfalls gab das BAV der Person Recht. Denn das Kurz-Signal beim An- und Ablegen sieht das Gesetz nicht vor. Und es könne zu Missverständnissen führen. Denn ein etwas längeres, aber immer noch kurzes Signal von einer Sekunde beim Ablegen bedeute, dass das Schiff Richtung Steuerbord (nach rechts) abfährt. Zwei solche Töne hintereinander signalisierten die Abfahrt Richtung Backbord (nach links), wird in der Mitteilung erläutert.

Gleichzeitig betont die ZSG, dass ihr kein Fall bekannt sei, bei dem das «Aufmerksamkeits-Signal» zu einem Missverständnis geführt hätte. Und sie bedauert, dass mit dem Verzicht darauf «eine lange Tradition ohne Not beendet werden muss».

«Im Sommer kann es sein, dass der Initiant jetzt mit mehr Lärm als zuvor konfrontiert wird», sagt ZSG-Direktor Roman Knecht.
«Im Sommer kann es sein, dass der Initiant jetzt mit mehr Lärm als zuvor konfrontiert wird», sagt ZSG-Direktor Roman Knecht.
Pressebild

Neu hält sich die ZSG genau an das Gesetz. Gehornt wird nur noch bei Gefahr. Sind dem Kursschiff bei der Abfahrt andere Seebenützer im Weg, ertönt das einsekündige Steuerbord- oder das zweimal einsekündige Backbord-Signal. Und gefährdet jemand die Einfahrt des Schiffes, ertönt gar ein vier Sekunden langes Warnsignal – wie es das Gesetz eben vorsieht.

Je nach Situation könnte es bei den Anlegestellen am Zürichsee nun also sogar lauter zu- und hergehen als zuvor. Denn «im Sommer, wenn sich viele Schwimmer und Boote auf dem See befinden, kann es durchaus passieren, dass intensiver gehornt wird als bisher», antwortet ZSG-Direktor Knecht auf die entsprechende Frage. Somit könne also der Fall eintreten, dass der Initiant der Beschwerde mit mehr Lärm konfrontiert werde als es bisher der Fall gewesen sei, so Knecht.

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