×

Glarus: Leitwolf des Kärpfrudels darf geschossen werden

Der Kanton Glarus darf den Leitwolf des Kärpfrudels töten, nachdem dieses wiederholt Kälber angegriffen hat. Allerdings darf dafür nur ein Jungtier statt zwei aus dem Rudel geschossen werden.

Ueli
Weber
26.10.23 - 09:18 Uhr
Klima & Natur
Weil das Rudel Kälber attackierte: Der Leitwolf des Kärpfrudels darf abgeschossen werden. 
Weil das Rudel Kälber attackierte: Der Leitwolf des Kärpfrudels darf abgeschossen werden. 
Archivbild

Das Bundesamt für Umwelt hat die Abschussbewilligung für den Leitwolf des Kärpfrudels erteilt. Der vorgesehene Abschuss darf zwischen dem 1. November 2023 und dem 31. Januar 2024 vollzogen werden. Das meldete der Kanton Glarus am Donnerstagmorgen.

«Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) teilt die Einschätzung des Kantons Glarus, dass es sich beim Leitwolf des Kärpfrudels um ein besonders schadstiftendes Elterntier handelt und die Kriterien für einen Abschuss erfüllt sind», heisst es auf der Website des Kantons. Das BAFU gewichte insbesondere die wiederholten Angriffe auf Rinder hoch.

Nur ein statt zwei Jungtiere

Der Abschuss des Leitwolfes wird an die Abschussquote der Jungwölfe des Kärpfrudels angerechnet. Dieses Regulierungsgesuch war vergangene Woche bewilligt worden. Neu darf darum statt zweien nur noch ein Jungtier geschossen werden. Im Übrigen gelten die gleichen Auflagen und Bestimmungen, insbesondere auch der Abschussperimeter. So dürfen im Jagdbanngebiet keine Wölfe geschossen werden. 

Ueli Weber ist stellvertretender Redaktionsleiter der «Glarner Nachrichten». Er hat die Diplomausbildung Journalismus am MAZ absolviert und berichtet seit über zehn Jahren über das Glarnerland.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Klima & Natur MEHR
prolitteris