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Diesen Churerinnen und Churern steht die Einheimischenkarte zu

Die Chur Card ist eine Karte, mit welcher Churerinnen und Churer von unterschiedlichen Aktionen profitieren können. Hier erfahrt ihr, wer bezugsberechtigt ist, und wer nicht.

Nicole
Nett
28.01.24 - 04:30 Uhr
Graubünden
Im Jahr 2015 wurde die Chur Card eingeführt: Wer diese Einheimischenkarte besitzt, kann von unterschiedlichen Ermässigungen in und rund um die Stadt Chur profitieren.
Im Jahr 2015 wurde die Chur Card eingeführt: Wer diese Einheimischenkarte besitzt, kann von unterschiedlichen Ermässigungen in und rund um die Stadt Chur profitieren.
Bild Livia Mauerhofer

Ein Leser hat sich kürzlich bei der «Südostschweiz»-Redaktion gemeldet. Er ist als Wochenaufenthalter (Status Grenzgänger) in Chur angemeldet und hat bisher noch keine Chur Card bekommen. Sein Lebensmittelpunkt sei allerdings in Chur, und er bezahle Steuern in der Bündner Hauptstadt. Das warf Fragen auf. Die besagte Karte ist eine persönliche Einheimischenkarte, die bei einem Neuzuzug in die Stadt Chur nach getätigter Anmeldung automatisch von den Einwohnerdiensten aus- oder zugestellt wird. Diejenigen, die eine Chur Card besitzen, profitieren bei städtischen sowie externen Leistungserbringern von einem reduzierten Tarif – zum Beispiel eine Preisreduktion bei den Schwimmbädern, für die Entsorgung im Werkbetrieb oder Ermässigungen bei den Chur Bergbahnen. 

Nun stellt sich natürlich die Frage, wem diese Karte nun zusteht, und wem nicht. Grundsätzlich gilt: Alle Personen, die ihren gesetzlichen Wohnsitz fest in der Bündner Hauptstadt haben, erhalten die Chur Card. Nebenher gibt es Ausnahmefälle. Basis für die Bezugsberechtigung sind die im System der Einwohnerdienste hinterlegten Daten zu der Person respektive deren zivilrechtlicher Wohnsitz, wie es vonseiten der Stadt Chur auf Anfrage heisst.

Als generell bezugsberechtigt gelten alle in Chur wohnhaften Steuerzahlenden:

– Ortsbürger
– Niederlassung CH (Schweizerbürger)
– Niederlassung C
– Aufenthalt B (Jahresaufenthalter B)
– Aufenthalt L (Kurzaufenthalt L)
– Aufenthalt N (Asylsuchend)
– Aufenthalt F (vorläufig Aufgenommene)
– Aufenthalt S (Schutzstatus «S»)

Im Verlauf der letzten Jahre wurden durch den Stadtrat einige Ausnahmen festgelegt, die auf gesellschaftlichen und steuertechnischen Gründen basieren. So wurde beispielsweise Rücksicht genommen auf getrennt lebende Familien und nach Ausbruch des Ukrainekrieges auch für Aufenthalter mit Status S, F und N. «Sonderfälle nehmen bei den Einwohnerdiensten jedoch sehr viel Abklärungszeit in Anspruch», heisst es in der Rückmeldung der Stadt.

Als Ausnahmefälle wurden vom Stadtrat folgende Bezugsberechtigte ergänzt:

Geschiedene Eltern / nicht Verheiratete: Wenn beide Elternteile in Chur wohnhaft sind oder die Kinder in Chur und ein Elternteil auswärts lebt, erhalten die Kinder eine Zweitkarte. Leben die Kinder auswärts, ein Elternteil in Chur, erhalten die Kinder eine Erstkarte. Pflegekinder, die unter der Woche in Chur bei Pflegeeltern wohnen, erhalten ebenfalls eine Erstkarte. Mit diesen Massnahmen kann den Familienverhältnissen bestmöglich Rechnung getragen werden.

Ebenfalls wurde geregelt, dass Zweitwohnungsbesitzer, die diese in Chur versteuern, eine Karte erhalten. Wochenaufenthalter, die nur einen Anteil der Steuern in Chur entrichten, sind nicht bezugsberechtigt. Das Handling für diese Gruppe sei für die Ausgabestelle kaum machbar, da diese Gruppe einer hohen Fluktuation unterworfen sei auch bezüglich Lebensmittelpunkt. 

Anders ist es beim steuerrechtlichen Wohnsitz in Chur und zivilrechtlichem Wohnsitz auswärts. Das bedeutet, die Person ist in Chur lediglich Aufenthalter, bezahlt aber die gesamten Steuern in Chur. In diesem Fall ist die Person bezugsberechtigt. Als weitere bezugsberechtigte Ausnahme wurden Grenzgänger festgelegt, die Quellensteuer in Chur bezahlen.

Bei Unklarheiten den Kontakt zur Stadt suchen

«Es ist uns wichtig, allfällige Unklarheiten zu prüfen und auch das Handling der Chur Card den Umständen entsprechend anzupassen», so die Stadt weiter. Fühle sich jemand falsch behandelt, dürfe sich die Person gerne zur erneuten Prüfung bei der Stadt Chur melden.

«Es ist uns wichtig, allfällige Missstände zu prüfen und auch das Handling der Chur Card den Umständen entsprechend anzupassen.»

Zitiert aus dem Antwortschreiben,  Stadt Chur

«Sollte der Leser gemäss diesen Regelungen tatsächlich falsch bedient worden sein, tut uns dies ausserordentlich leid und wir stellen ihm die Chur Card in diesem Fall gerne umgehend aus», heisst es abschliessend im Schreiben der Bündner Hauptstadt. Dazu dürfe sich der Leser gerne direkt mit der Stadt Chur in Verbindung setzen.

Alle weiteren Informationen rund um die Chur Card sind auf der Webseite der Stadt Chur aufgeführt.

Nicole Nett schreibt und produziert hauptsächlich Geschichten für «suedostschweiz.ch». Die gelernte Kauffrau hat Multimedia Production studiert und lebt in der Bündner Herrschaft. Sie arbeitet seit 2017 für die Medienfamilie Südostschweiz.

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Leider verstehe ich die Regelung nicht ganz. Die Erklärung "nur wer wohnhaft ist" stimmt also auch nicht ganz. Ich hatte mich in der Vergangenheit auch schon beschwert, weshalb Firmen keine Chur Card erhalten. Natürlich nicht die ganze Firma, der Firmeninhaber wäre meiner Meinung nach berechtigt. Als Steuerzahler wäre es mehr als fair. Sehr schade

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