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Bürgerliche setzen sich durch: Der Glarner Landrat lehnt Stimmrecht für Ausländer ab

Das Glarner Kantonsparlament will Ausländerinnen und Ausländern kein Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene einräumen. Es sprach sich knapp gegen das Mitspracherecht für Nicht-Schweizer aus.

Südostschweiz
12.02.25 - 15:07 Uhr
Glarus
Gegen ein Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene: SVP-Landrat Peter Rothlin wehrte sich im Glarner Kantonsparlament erfolgreich dagegen, dass an den Gemeindeversammlungen auch nicht Schweizer Bürgerinnen und Büger mitbestimmen können.
Gegen ein Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene: SVP-Landrat Peter Rothlin wehrte sich im Glarner Kantonsparlament erfolgreich dagegen, dass an den Gemeindeversammlungen auch nicht Schweizer Bürgerinnen und Büger mitbestimmen können.
Bild Sasi Subramaniam
Die Regierungsvorlage der Revision des Gemeindegesetzes wollte den drei Glarner Grossgemeinden die Möglichkeit zugestehen, Ausländerinnen und Ausländern das Stimm- und Wahlrecht einzuräumen. Die Entscheidung dafür oder dagegen wäre bei den Gemeinden gewesen.

Für die Einführung des Ausländerstimmrechts sprachen sich am Mittwoch im Landrat in Glarus nach einer engagierten Diskussion 28 Landrätinnen und Landräte aus, dagegen waren 31. Geschlossen für das Ausländerstimm- und Wahlrecht waren SP, GLP und die Grünen.

Die SVP-Fraktion stimmte einhellig dagegen, ebenso wie ein Grossteil der FDP und die Hälfte der Mitte-Fraktion. Eine knappe bürgerliche Parlamentsmehrheit folgte demnach der vorberatenden Kommission und kippte das Ausländerstimmrecht aus der Regierungsvorlage.

«Integration vor Abstimmungsrecht»

«Integration geht vor Abstimmungsrecht», erklärte Kommissionspräsident Albert Heer (FDP) die Position der Kommission. Als Zeichen für eine gelungene Integration sieht die Kommission die Einbürgerung. Diese Position vertraten auch SVP und FDP.

«Wenn das Ausländerstimmrecht als gutes Integrationsmittel angepriesen wird, bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Ausländer nicht genügend integriert sind», sinnierte SVP-Landrat Peter Rothlin. Zuerst müsse aber die Integration kommen und erst dann ein Stimm- und Wahlrecht.

Der grüne Land- und Ständerat Mathias Zopfi hatte vergeblich dafür geworben, «ein Experiment zu ermöglichen» und kein Stoppschild für die politische Partizipation von Ausländern aufzustellen. «Wir können den Gemeinden zutrauen, die Frage selber zu entscheiden», meinte Zopfi.

«Wer sich politisch beteiligen will, soll auch dürfen», argumentierten in der Landrat-Debatte die Befürworter des Ausländerstimmrechts.
«Wer sich politisch beteiligen will, soll auch dürfen», argumentierten in der Landrat-Debatte die Befürworter des Ausländerstimmrechts.
Bild Archiv

«Wer will, soll auch dürfen»

Weitere Argumente der Grünen für das Ausländerstimmrecht waren die aufwendige und kostspielige Einbürgerung, die sich in der tiefen Einbürgerungsquote der Schweiz spiegle. «Wer sich politisch beteiligen will, soll auch dürfen», lautete die Position der Partei.

FDP und SVP liessen das nicht gelten. «Wir erwarten von den Ausländern schon etwas Anstrengung», hiess es von der FDP. Wer sich politisch beteiligen wolle, solle über die Einbürgerung gehen, forderten beiden Parteien.

Ein Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene für ausländische Einwohnende ist vor allem in der Romandie verbreitet und dort in fünf Kantonen etabliert. In der Deutschschweiz können nur Gemeinden in Appenzell Ausserrhoden und in Graubünden das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen. In Graubünden haben sich bereits 34 der 100 Gemeinden dafür entschieden. (sda)

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