Bürgerliche setzen sich durch: Der Glarner Landrat lehnt Stimmrecht für Ausländer ab
Das Glarner Kantonsparlament will Ausländerinnen und Ausländern kein Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene einräumen. Es sprach sich knapp gegen das Mitspracherecht für Nicht-Schweizer aus.
Das Glarner Kantonsparlament will Ausländerinnen und Ausländern kein Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene einräumen. Es sprach sich knapp gegen das Mitspracherecht für Nicht-Schweizer aus.

Für die Einführung des Ausländerstimmrechts sprachen sich am Mittwoch im Landrat in Glarus nach einer engagierten Diskussion 28 Landrätinnen und Landräte aus, dagegen waren 31. Geschlossen für das Ausländerstimm- und Wahlrecht waren SP, GLP und die Grünen.
Die SVP-Fraktion stimmte einhellig dagegen, ebenso wie ein Grossteil der FDP und die Hälfte der Mitte-Fraktion. Eine knappe bürgerliche Parlamentsmehrheit folgte demnach der vorberatenden Kommission und kippte das Ausländerstimmrecht aus der Regierungsvorlage.
«Integration vor Abstimmungsrecht»
«Integration geht vor Abstimmungsrecht», erklärte Kommissionspräsident Albert Heer (FDP) die Position der Kommission. Als Zeichen für eine gelungene Integration sieht die Kommission die Einbürgerung. Diese Position vertraten auch SVP und FDP.
«Wenn das Ausländerstimmrecht als gutes Integrationsmittel angepriesen wird, bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Ausländer nicht genügend integriert sind», sinnierte SVP-Landrat Peter Rothlin. Zuerst müsse aber die Integration kommen und erst dann ein Stimm- und Wahlrecht.
Der grüne Land- und Ständerat Mathias Zopfi hatte vergeblich dafür geworben, «ein Experiment zu ermöglichen» und kein Stoppschild für die politische Partizipation von Ausländern aufzustellen. «Wir können den Gemeinden zutrauen, die Frage selber zu entscheiden», meinte Zopfi.

«Wer will, soll auch dürfen»
Weitere Argumente der Grünen für das Ausländerstimmrecht waren die aufwendige und kostspielige Einbürgerung, die sich in der tiefen Einbürgerungsquote der Schweiz spiegle. «Wer sich politisch beteiligen will, soll auch dürfen», lautete die Position der Partei.
FDP und SVP liessen das nicht gelten. «Wir erwarten von den Ausländern schon etwas Anstrengung», hiess es von der FDP. Wer sich politisch beteiligen wolle, solle über die Einbürgerung gehen, forderten beiden Parteien.
Ein Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene für ausländische Einwohnende ist vor allem in der Romandie verbreitet und dort in fünf Kantonen etabliert. In der Deutschschweiz können nur Gemeinden in Appenzell Ausserrhoden und in Graubünden das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen. In Graubünden haben sich bereits 34 der 100 Gemeinden dafür entschieden. (sda)
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Wer in einer Gemeinde wohnt,…
Wer in einer Gemeinde wohnt, sollte auch über deren Belange abstimmen dürfen. Bei den Steuern ist man sich darüber ja auch einig. Die Argumentation der Bürgerlichen ist wenig glaubwürdig.