Jedes Tier hat ein Recht auf Schutz
Seit über 90 Jahren wird der 4. Oktober weltweit dem Tierschutz gewidmet. Trotz der strengen Bestimmungen erreichen die gemeldeten Strafverfahren in der Schweiz Zahlen in bedenklicher Höhe.
Seit über 90 Jahren wird der 4. Oktober weltweit dem Tierschutz gewidmet. Trotz der strengen Bestimmungen erreichen die gemeldeten Strafverfahren in der Schweiz Zahlen in bedenklicher Höhe.
Jährlich veröffentlicht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Statistik über die gemeldeten Strafverfahren betreffend der Tierschutzgesetzgebung. Schweizweit werden durchschnittlich 1900 Fälle pro Jahr gemeldet, in welchen es zu einem Verfahren kommt. Dabei nicht eingeschlossen sind Fälle, die ausschliesslich das kantonale Recht missachten.
Werden Rechtsgrundlagen missachtet, droht Freiheitsstrafe
Gemäss BLV gilt das Tierschutzgesetz, von wenigen Ausnahmen abgesehen, vor allem für Wirbeltiere. Grundsätzlich beinhaltet das Gesetz, dass niemand einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leid oder Schäden zufügen darf, sei es körperlich oder in seiner Würde. Auch Versuche, Anstiftungen oder Beihilfe sind strafbar sowie das Unterlassen einer Meldung nach Kollision mit einem Wildtier. In der Tierschutzverordnung werden Mindestanforderungen für die Haltung und Nutzung von Tieren festgehalten, wie zum Beispiel die Masse des Geheges, Bestimmungen zum Sozialkontakt oder Beschäftigungsmöglichkeiten.
Wer gegen eines dieser Gesetze verstösst, muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren rechnen.
Oft gerügte Haltung – Graubünden im Mittelfeld
In der Statistik des BLV aufgeführt sind Heim-, Nutz- und Wildtiere, wobei die Heimtiere am meisten betroffen sind – konkret Hunde. Sie machen alleine rund 700 der 1900 Fälle aus, während Rinder an zweiter Stelle weniger als halb so viel betroffen sind.
Die Widerhandlungen unterscheiden sich grösstenteils nach Tierart, doch zieht sich der Grund «ungenügende Haltungsbedingungen» wie ein roter Faden als Spitzenreiter durch alle Gruppen. Hinter dem Begriff verbergen sich missachtete Anforderungen zu Platz- und Lichtverhältnissen, Wasser und Futter, Hygiene und Auslauf. Auch Gründe wie «ungenügende Behandlung und/oder Pflege bei Krankheit oder Unfall» oder «Widerhandlung gegen Verfügung des Veterinäramtes» sind mehrmals vertreten.
Graubünden befindet sich im Vergleich mit den anderen Kantonen im oberen Mittelfeld. Die meisten Fälle hat der Kanton Zürich zu verzeichnen, die wenigsten Obwalden und Jura.
Dieser Weggefährte leidet am meisten
Hunde gelten als beste Freunde und Begleiter der Menschen, trotzdem leiden sie in der Schweiz mehr als andere Arten. Viele Fälle für den Tierschutz in der Schweiz sind laut der Tierschutzorganisation Vier Pfoten der Unwissenheit der Halter geschuldet. Gerade betreffend der Haltung unterscheiden sich die Vorschriften der Kantone enorm. Während im Kanton Zürich obligatorische Kurse besucht werden müssen, gibt es in Graubünden keine Vorschriften dazu. Für Doris Casutt, Präsidentin Kynologischer Verein Chur, ist klar, dass der Sachkundenachweis für Hundehalter und das obligatorische Besuchen einer Hundeschule schweizweit wieder eingeführt werden sollten.
«Ich finde es wichtig, dass man sich vor dem Kauf genau informiert, welche Bedürfnisse das Tier hat, was gebraucht wird und ob man den Ansprüchen gerecht wird.»
Bei diesem Nachweis handelt es sich um einen Theoriekurs, der vor dem Kauf eines Hundes absolviert werden muss. Dadurch würde die Schwelle für einen vorschnellen Kauf nach oben gesetzt, so Casutt. Ausserdem vermittle der Kurs nützliches Wissen. «Ich finde es wichtig, dass man sich vor dem Kauf genau informiert, welche Bedürfnisse das Tier hat, was gebraucht wird und ob man den Ansprüchen gerecht wird», betont sie. Ziehe ein Hund dann ein, seien Anstandsregeln gerade im Zusammenleben mit anderen Wegnutzenden enorm wichtig. Diese würden durch das Besuchen einer Hundeschule erlernt und gefestigt.
Was tun bei Verdacht?
Das Erkennen und Ahnden von widerrechtlichen Handlungen erfordert offene Augen und das Melden solcher Fälle. Besteht ein Verdacht, sollte dringend die Polizei oder eine Fachstelle im Kanton möglichst detailliert darüber informiert werden.
Ein Fall für den Tierschutz?
Graubündner Tierschutzverein (Tel. 081 252 55 66)
Tier verloren oder gefunden?
Kantonspolizei Graubünden (Tel. 081 257 71 11)
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